Eingeschränkte Erreichbarkeit 27.10.-31.10.2025
Liebe Mandantinnen und Mandanten,
in der Woche vom 27.10.-31.10.2025 habe ich mehrere Fortbildungsveranstaltungen und ich bin darüber hinaus terminbedingt nicht im Büro. Gerne können Sie mir eine E-Mail schreiben oder ein Nachricht auf meiner Mailbox hinterlassen. Das Büro ist leider nicht besetzt.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und bemühe mich, Ihre Anliegen so zeitnah wie möglich zu bearbeiten. Ich freue mich darauf, Ihnen ab dem 03. November 2025 wieder wie gewohnt zur Verfügung zu stehen.
Urlaubszeit 22.08.-14.09.2025
Liebe Mandantinnen und Mandanten,
ich möchte Sie hiermit darüber informieren, dass mein Büro urlaubsbedingt vom 22. August bis einschließlich 14. September 2025 nicht besetzt ist. In dieser Zeit bin ich telefonisch nicht erreichbar. E-Mails werden nicht weitergeleitet und können nur zeitweise von mir eingesehen werden. Ab dem 15. September 2025 bin ich wieder wie gewohnt für Sie da.
Falls Sie ein Erinnerungsschreiben zur Abgabe der Steuererklärungen 2023 mit Frist zum 17.09.2025 erhalten haben, bitte ich Sie, dieses per E-Mail an mich weiterzuleiten. Sie können davon ausgehen, dass entweder die Steuererklärung bereits erledigt ist oder ich mich zeitnah um das Schreiben kümmern werde. Bis zum 30.09.2025 wird daher keine weitere Handlung des Finanzamts zu erwarten sein.
Leider konnte ich meinen Vollzeitmitarbeiter, der mich im März verlassen hat, bislang nicht ersetzen.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und bemühe mich, Ihre Anliegen trotz der personellen Engpässe so zeitnah wie möglich zu bearbeiten. Ich freue mich darauf, Ihnen ab dem 15. September wieder wie gewohnt zur Verfügung zu stehen.
Fristverlängerung über den 31.07.2023 hinaus für die Abgabe der Steuererklärung(en) 2023
Liebe Mandantinnen und Mandanten,
soweit Sie bisher keine Unterlagen zu Ihren Steuererklärungen 2023 von mir bekommen haben, werde ich dies im Laufe des August 2025 nachholen. Entweder habe ich Ihre Steuererklärung(en) bereits beim Finanzamt eingereicht oder werde dies zeitnah machen. Aufgrund des Fristendes 31.07.2025 habe ich ggf. erneut einen Antrag auf Fristverlängerung gestellt.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und bemühe mich, Ihre Anliegen trotz der personellen Engpässe so zeitnah wie möglich zu bearbeiten.
Abgabe der Steuererklärungen 2023
Liebe Mandantinnen und Mandanten,
für die Abgabe der Steuererklärungen 2023 habe ich erneut bis zum 31.07.2025 Fristverlängerungen beantragt.
Die ursprüngliche Frist für die Abgabe war der 02.06.2025. Für diejenigen, die Ihre Unterlagen bereits bei mir eingereicht haben oder ein Dauermandat bei mir haben (z.B. Erstellung der monatlichen / vierteljährlichen Buchführung) konnte ich bereits eine Fristverlängerung bis Ende Juni 2025 erwirken.
Leider musste ich den unerwarteten Weggang von Herrn Schmitt verkraften. Bisher ist es mir noch nicht gelungen, diese personelle Lücke vollständig zu schließen. Eine angestrebte Kooperation mit einer anderen Steuerkanzlei hat sich bislang nicht ebenfalls nicht realisieren lassen.
Ab Sommer/Frühherbst wird mich eine qualifizierte Fachkraft verstärken. Diese Fachkraft steht momentan nur in Teilzeit zur Verfügung, wodurch ich zwar Unterstützung erhalten, aber dennoch einige Einschränkungen bei der Bearbeitung von Steuerfällen und Anfragen bestehen bleiben.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und bemühe mich, Ihre Anliegen trotz der personellen Engpässe so zeitnah wie möglich zu bearbeiten.
Personelle Veränderung und Erreichbarkeit ab dem 17.03.2025
Liebe Mandantinnen und Mandanten,
mein langjähriger Mitarbeiter, Herr Schmitt, arbeitet seit dem 17.03.2025 leider nicht mehr für mich. Ich bedauere dies sehr und wünsche ihm für seine berufliche und private Zukunft alles Gute, viele Glück und Erfolg.
Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025
Liebe Mandantinnen und Mandanten,
ab dem 01.01.2025 tritt in Deutschland eine grundsätzliche Pflicht zur Nutzung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) im Geschäftsverkehr zwischen inländischen Unternehmen in Kraft. Der Gesetzgeber gibt dabei Anforderungen an die technische Ausgestaltung, den Umfang der Pflicht sowie verschiedene Zeitpunkte vor, zu denen Unternehmen ihre Ausgangsrechnungen als E-Rechnungen auszustellen haben.
Wir werden Sie in den kommenden Tagen und Wochen per E-Mail oder direkt zu diesem Thema informieren. Gerne können Sie uns auch vorweg dazu ansprechen. Im Downloadbereich finden Sie ein Informationsblatt dazu:
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